Therapie
Wenn Atmung, Stimme, Sprechen, Sprache, Hörverarbeitung und/
oder Schlucken gestört sind bzw. in diesen Bereichen eine
Erkrankung aufgetreten ist, ist eine Stimmtherapie, Sprechtherapie,
Sprachtherapie, Schlucktherapie oder Atemtherapie angezeigt.
Der Heilmittelkatalog (Diagnoseindex) listet auf, bei welchen
Erkrankungen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen kann
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Ziel einer Stimmtherapie ist die Verbesserung der Stimmqualität
und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung
oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit.
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Ziel einer Sprechtherapie oder Sprachtherapie ist die Verbesserung
bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen
Fähigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen Leitsymptomatik.
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Ziel einer Atemtherapie ist die Verbesserung der Atemfunktionen
mit Wiederherstellung des physiologischen Atemrhythmus,
Kräftigung der Atemmuskulatur, Abbau von Atembeschwerden
und die größtmögliche Linderung der Symptome.
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Bei einer medizinisch notwendigen Therapie
stellt Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung auf dem
Verordnungsblatt Muster 13 aus, Zahnärzte
und Kieferorthopäden verwenden Muster 9.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.
Erwachsene können nach Erreichen der
Zuzahlungsgrenze (zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens abzüglich einer Familienmitgliederpauschale, bei chronisch Kranken ein Prozent) bei ihrer Gesetzlichen
Krankenkasse eine Befreiung von der
Zuzahlungspflicht beantragen.
GKV Spitzenverband >>>
Bei Privaten Krankenkassen empfiehlt sich
eine Klärung der Höhe der Kostenerstattung
durch die jeweilige private Krankenkasse
vor Therapiebeginn.
Eine ärztlich verordnete Therapie nach
Schlaffhorst – Andersen ist beihilfefähig.